Mensch und Tier
PERSONENVERSICHERUNGEN
...wenn es um Mensch und Tier geht.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert das Einkommen des Versicherten in vereinbarter Höhe bei einer Berufsunfähigkeit ab. Die Berufsunfähigkeitsabsicherung versichert die individuelle berufliche Leistungsfähigkeit des Versicherungsnehmers in Bezug auf seinen zuletzt ausgeübten Beruf, wenn der Wegfall der Berufsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen zumindest 50 % beträgt.
Die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit
Nerven- und psychische Krankheiten
Skelett- und Bewegungsapparat-Erkrankungen
Krebs und bösartige Geschwulste
Unfälle
Herz- und Gefäßsystemerkrankungen
Sonstige
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Eine Haftpflichtversicherung ist mit der gesetzlichen Haftung begründet und gehört je nach Art zu einer Freiwilligen- oder Pflicht-Versicherung. Die Private Haftpflichtversicherung auch die Krone aller Versicherungen genannt gehört zu den Grundversicherungen die jeder braucht. Die Private-Haftpflichtversicherung ist keine Pflichtversicherung im Gegenteil zu einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Wichtig: „Wer einem anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür nach dem Gesetz mit seinem ganzen Privatvermögen und mit dem Einkommen späterer Jahre“. Gleichzeitig ist die Privathaftpflichtversicherung eine Art Rechtsschutzversicherung, denn sie übernimmt neben der Schadensregulierung auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Die Haftpflichtarten
Privathaftpflicht
Betriebshaftpflicht
Tierhalterhaftpflicht
Lehrerhaftpflicht
Sportboothaftpflicht
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
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Kfz-Versicherung · die Grundlagen
Kfz - Haftpflichtversicherung
die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt die Schäden, die durch das versicherte Fahrzeug, fremden Personen zugefügt werden.
Kfz - Vollkaskoversicherung
Kfz - Vollkaskoversicherung übernimmt die Schäden am eigenen Fahrzeug die durch eigenes oder fremdes Verschulden (z.B. wenn der Verursacher nicht zu ermitteln ist) entstehen.
Kfz - Teilkaskoversicherung
Kfz - Teilkaskoversicherung übernimmt einen Teil der Schäden am eigenen Fahrzeug die durch Schicksalsschläge im weiterem Sinne (z.B. Sturm, Hagel, Feuer, Einbruchdiebstahl, Wild und an der Verglasung) entstehen.
Kfz - Insassenversicherung
übernimmt die Entschädigung der im versicherten Fahrzeug durch Unfall verunglückten Personen. Entschädigt wird der Grad der erlittenen Invalidität, der Aufenthalt im Krankenhaus, sowie der Todesfall.
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Kfz-Schutzbrief · die Grundlagen
Kfz-Schutzbrief
Der Kfz-Schutzbrief übernimmt die Serviceleistungen und die Entschädigung der zusätzlichen Kosten die durch einen Unfall oder Fahrzeugpanne entstehen. Dazu zählen die Organisation der Weiterreise, der Reparatur und des Abschleppens. Entschädigt werden außerdem viele sonstige Kosten.
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Informationen zur Krankenversicherung
Eine Krankenversicherung wird wie folgt unterteilt:
Gesetzliche Krankenversicherung - GKV
Private Krankenversicherung - PKV
Eine private Krankenversicherung auch PKV oder private Krankenkasse genannt ist sowohl ergänzend als auch anstelle der gesetzlichen Krankenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen abschließbar.
Vom Umfang her, wird die private Krankenversicherung wie folgt unterteilt:
Vollversicherung – mindestens ambulante und stationäre Krankheitskosten
Teilversicherung – bei Beamten mit Anspruch auf Beihilfe
Zusatzversicherung – zur gesetzlichen Krankenversicherung
Die Tarife selbst werden wie folgt unterteilt:
Ambulante Tarife
Zahntarife
Wahltarife Krankenhaus
Krankenhaustagegeld
Krankentagegeld
Pflegezusatz
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Die Reiseversicherung ist ein Oberbegriff für Versicherungen die im Zusammenhäng mit einer Reise abgeschlossen werden.
Dazu zählen unter anderen die:
Reisekrankenversicherung
Reiserücktrittskostenversicherung
Reisegepäckversicherung
Reiseabbruchversicherung
Reiseumbuchungsversicherung
Reiseunfallversicherung
Reiseprivathaftpflichtversicherung
Reiserechtsschutzversicherung
Reiseassistenzversicherung
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Die Tierversicherung ist ein Oberbegriff für Versicherungen die im Zusammenhäng mit einem Tier abgeschlossen werden.
Dazu zählen unter anderen die:
Tierkrankenversicherung
Tierhalterhaftpflichtversicherung
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Die fondsgebundene Renten- oder Lebensversicherung (auch indexgebundene Lebensversicherung genannt) ist eine kapitalbildende Lebensversicherung, die den Leistungsanspruch an die Wertentwicklung von bestimmten Finanzinstrumenten, meist Fondsanteilen, oder anderen Indices bindet.
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Informationen zur Kapitalversicherung
Eine Kapitalversicherung kann mann in die folgenden Arten unterteilen:
klassische Lebensversicherung auf den Todes- und den Erlebensfall
klassische Rentenversicherung (Erlebensversicherung)
fondsgebundene Lebensversicherung<
fondsgebundene Rentenversicherung
Diese unterscheiden sich untereinander im Bezug auf die garantierten und nicht garantierten Leistungen im Todes- und dem Erlebensfall.
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Während der vereinbarten Beitragszahlungsdauer einer Risikolebensversicherung (bei Einmalbeitrag am Vertragsanfang) zahlt der Versicherungsnehmer an die Versicherungsgesellschaft die vereinbarten Beiträge. Die Versicherungsgesellschaft versichert im Falle des Todes der versicherten Person vor Vertragsablauf, der im Versicherungsvertrag begünstigten Person die vereinbarte Versicherungssumme auszuzahlen.
Die Versicherungsformen sind:
Einzel Risikolebensversicherung
Verbundene Risikolebensversicherung
Restschuldversicherung (fallende Versicherungssumme)
ein Kombination der vorgenanten Formen
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Informationen zur Sterbegeldversicherung
Finanzieller Schutz für die Hinterbliebenen:
Eine attraktive Verzinsung
Das Sparziel ist meistens im Gegenteil zum klassischen Sparbuch sofort erreicht
Die Beiträge sind sozialhilferechtliches Schonvermögen
Die beitragsfreien Zusatzleistungen (z.B. Rückholung aus dem Ausland) sind nicht zu verachten
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Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten im vereinbarten Umfang. Die ARB Allgemeine Rechtsschutz Bedingungen regeln welche Risiken die Versicherung genau einschließt.
Die meisten Versicherungs- und Leistungsarten können modular zusammengestellt werden:
§ 21 Abs. 3 ARB Verkehrs-Rechtsschutz für ein oder mehrere Fahrzeuge
§ 21 Abs. 11 ARB Verkehrs-Rechtsschutz für alle Fahrzeuge der Familie
§ 22 ARB Fahrer-Rechtsschutz (für Fahrer von fremden Fahrzeugen)
§ 23 ARB Privat-Rechtsschutz für Selbständige
§ 24 ARB Rechtsschutz für Firmen und Vereine
§ 25 ARB Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbständige
§ 26 ARB Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbständige
§ 27 ARB Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz
§ 28 ARB Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbständige
§ 29 ARB Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete
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Die Unfallversicherung versichert die Folgen eines Unfalls, das eine Invalidität oder Todesfolge verursacht hat. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine dauernde Gesundheitsschädigung erleidet. Da in dieser formulierten Definition verwendeten Rechtsbegriffe in den Versicherungsbedingungen unterschiedlich sein können, sollen sie auch verglichen und ggf. durch einen Experten geprüft werden.
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